Aktuelles

Neueste Auswertungen, Veröffentlichungen und offene Umfragen.

19. Oktober 2026

Spitzenkappung: 8 Verteilnetzbetreiber zeigen, wie es geht

Von 1000 GW Institut

Nach § 11 Abs. 2 EnWG dürfen Netzbetreiber bei der Netzplanung unterstellen, dass die jährliche Erzeugung von Wind- und Solaranlagen um bis zu 3 % abgeregelt werden kann. Hohe Einspeisespitzen treten nur selten auf, verteuern den Netzausbau aber erheblich. Wer sie in der Planung kappt, kann zusätzliche Anlagen schneller anschließen und Ausbaumaßnahmen vermeiden oder verschieben.

Diese Netzbetreiber gehen voran

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) hat die Netzausbaupläne 2024 von 83 Verteilnetzbetreibern ausgewertet. 8 von ihnen dokumentieren, dass sie die Spitzenkappung bereits nutzen:

  • Systematisch in der Netzplanung: Avacon Netz, EWE NETZ, Mainfranken Netze, naturenergie netze und Netze BW berücksichtigen die Spitzenkappung in ihren Netzberechnungen, etwa mit den Reduktionsfaktoren nach VDE FNN. Mainfranken Netze beziffert die Wirkung: Die für die Auslegung maßgebliche Erzeugungsleistung im Hochspannungsnetz sinkt bis 2045 um 11,25 %.
  • Gezielt an Engpässen: Westnetz nutzt sie in sieben Gebieten, Bayernwerk Netz in neun Gebieten, Schleswig-Holstein Netz seit 2017 an einem Transformator im Umspannwerk Niebüll.

Die Beispiele zeigen: Das Instrument funktioniert in großen Flächennetzen ebenso wie an einzelnen Engpässen – und es lässt sich mit den bestehenden FNN-Verfahren umsetzen.

Viel Potenzial bei den übrigen

71 Netzbetreiber dokumentieren bislang keinen Ansatz, 4 Pläne lassen keine eindeutige Einordnung zu. Als Gründe nennen Netzbetreiber unter anderem geringe erwartete Einsparungen, Planungsaufwand oder einen ohnehin erforderlichen Netzausbau. Eine Nichtanwendung kann im Einzelfall sachlich begründet sein. Die 8 Vorreiter zeigen aber, dass der Einstieg möglich ist.

Zur Einordnung

Eingestuft wird, was im jeweiligen Netzausbauplan 2024 dokumentiert ist. Die Einstufungen stammen aus der Auswertung des bne und werden auf vnb-transparenz.de unverändert wiedergegeben. Hinweise können über die Kommentarfunktion eingereicht werden.

Zur Einstufung aller Netzbetreiber → · bne-Analyse →

14. Oktober 2026

GGV: Stromnetz Berlin wird Champion

Von 1000 GW Institut

Die Bewertung der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV) wurde aktualisiert: Zwei Verteilnetzbetreiber wurden neu eingestuft, zudem wurde die Methodik angepasst.

Stromnetz Berlin: Champion (+100)

Stromnetz Berlin hat ein Online-Portal für die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung freigeschaltet: Anmeldung und Verwaltung der Teilnehmenden laufen jetzt digital über das Kundenportal. Damit ist die GGV im Netzgebiet für alle Gebäude einfach umsetzbar. Die Bewertung steigt von +25 auf +100 Punkte; Stromnetz Berlin ist damit derzeit der einzige Champion in der GGV-Bewertung.

Zur GGV-Seite von Stromnetz Berlin →

Westnetz: Verhinderer (−100)

Die Bundesnetzagentur führt ein besonderes Missbrauchsverfahren nach § 31 EnWG gegen die Westnetz GmbH wegen Nichtumsetzung der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (Az. BK6-26-495). Das laufende Verfahren wird als Indiz dafür gewertet, dass die gesetzlichen Pflichten auch nach wiederholten Aufforderungen nicht umgesetzt wurden. Eine Umsetzung über einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber ist bisher nicht nachgewiesen. Westnetz war bislang nicht bewertet und wird als Verhinderer eingestuft.

Laufende Verfahren der Beschlusskammer 6 →

Methodik: Datenbereitstellung ohne Mehrkosten

Die Methodik berücksichtigt seit dem 9. Oktober 2026 die neu bekannt gewordene Rechtsauffassung der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur: Grundzuständige Messstellenbetreiber müssen gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 2 MsbG alle abrechnungsrelevanten Daten direkt und ohne Mehrkosten an den Betreiber der PV-Anlage bereitstellen. Die bisherige Unterscheidung nach Kosten zwischen „Pflichterfüller“ und „Unterstützer“ entfällt damit.

Zur angewandten Methodik →

Jede Änderung nachvollziehbar

Jede Änderung einer Bewertung ist im Änderungslog der GGV-Seite mit Datum und Begründung dokumentiert, nun auch die erstmalige Einstufung eines bislang nicht bewerteten Netzbetreibers („Kein Eintrag → Verhinderer“). Netzbetreiber und Nutzer können über das Kommentarfeld Hinweise einreichen; Bewertungen werden auf Basis belegbarer Informationen aktualisiert.

Zur GGV-Bewertung →

27. Mai 2026

14 Netzbetreiber zeigen, dass zeitvariable Netzentgelte schon heute umgesetzt werden können

Von 1000 GW Institut

Seit dem 1. April 2025 haben Letztverbraucher einen Anspruch auf zeitvariable Netzentgelte im Rahmen von Modul 3 nach §14a EnWG. Verteilnetzbetreiber sind damit verpflichtet, ihren Kunden zu ermöglichen, statt eines festen Arbeitspreises ein viertelstundenscharfes, zeitvariables Netzentgelt zu zahlen — ein Instrument, das Netzkosten langfristig um 30 bis 45 % reduzieren kann.

Kernergebnisse der Auswertung

Eine Auswertung von Erfahrungen mit 169 Verteilnetzbetreibern — erhoben durch zwei bundesweit aktive Stromanbieter mit wettbewerblichem Messstellenbetreiber — ergibt ein klares Bild:

  • 14 von 169 Netzbetreibern (8 %) ermöglichen heute den Wechsel in Modul 3 und erfüllen damit ihre gesetzliche Pflicht. Sie werden als Unterstützer bewertet (+50 Punkte).
  • 115 Netzbetreiber (68 %) haben auf Anfragen zum Wechsel bislang nicht reagiert (Verzögerer, −50 Punkte).
  • 37 Netzbetreiber (22 %) haben reagiert, aber keinen Wechsel ermöglicht (Verzögerer, −25 Punkte).
  • 3 Netzbetreiber (2 %) haben die Umsetzung explizit abgelehnt (Verhinderer, −100 Punkte).

Größe schützt nicht vor schlechter Performance

Sowohl kleine Stadtwerke mit unter 30.000 Kunden (z. B. Stadtwerke Achim, Stadtwerke St. Ingbert) als auch die größten Netzbetreiber des Landes (Westnetz, Stromnetz Berlin, Netze BW) erreichen die Kategorie Unterstützer. Am unteren Ende finden sich gleichzeitig Netzbetreiber mit über einer Million Kunden. Konzernzugehörigkeit ist ebenfalls kein Vorteil: Keiner der Thüga-verbundenen Netzbetreiber hat den Wechsel bislang ermöglicht, und bei EON fällt mit der NEW Netz sogar ein verbundener Betreiber in die Kategorie Verhinderer.

63 % der Haushalte ohne Zugang

Auf Basis der BNetzA-Daten zur Anzahl der angeschlossenen Letztverbraucher je Netzbetreiber ergibt sich: Nur rund 37 % der Haushalte wohnen heute in einem Netzgebiet, das ihnen Zugang zu Modul 3 grundsätzlich ermöglicht. Für die verbleibenden 63 % — rund 25 Millionen Haushalte — bleibt dieses Recht auf dem Papier.

Ein Haushalt mit Elektroauto und Wärmepumpe kann durch zeitvariable Netzentgelte über 600 Euro jährlich einsparen — zusätzlich zu etwa 300 Euro durch einen dynamischen Stromtarif.

Bewertungen und Feedback

Die vollständige Auswertung aller 169 Verteilnetzbetreiber ist auf dieser Plattform einsehbar. Netzbetreiber und betroffene Nutzer können Feedback einreichen; Bewertungen werden auf Basis belegbarer Hinweise aktualisiert.

Zur Auswertung → · Vollständiger Bericht (PDF) →

14. April 2026

Erste Ergebnisse: Umsetzung der GGV und Mieterstrom durch Verteilnetzbetreiber

Von 1000 GW Institut

Die Auswertung unserer bundesweiten Umfrage liegt vor: Wie gut setzen Verteilnetzbetreiber die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung und Mieterstrom mit virtuellem Summenzähler um? Die Analyse bewertet die Performance einzelner Verteilnetzbetreiber, zeigt Hindernisse bei der Umsetzung auf und liefert einen Überblick über die Kosten der GGV.

Auswertung herunterladen (PDF) →

Zur angewandten Methodik →

19. Februar 2026

Umfrage zur Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung

Von 1000 GW Institut

Gemeinsam mit dem Bündnis Bürgerenergie und weiteren Partnern führen wir eine bundesweite Umfrage durch. Darin werden die Erfahrungen mit der Umsetzung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV) und mit Mieterstrom erhoben. Zusätzlich wird das Interesse an der Umsetzung von Energy Sharing abgefragt, das ab dem 01.06.2026 möglich sein wird.

Die Ergebnisse fließen in die Bewertung der Verteilnetzbetreiber auf dieser Plattform ein und helfen, Transparenz über die Prozesse und Erfahrungen bei der Umsetzung dezentraler Energieversorgungsmodelle zu schaffen.

20. Oktober 2025

Warum VNB-Transparenz jetzt zählt

Von 1000 GW Institut

Die Energiewende steht und fällt mit der Geschwindigkeit, mit der Elektrifizierungstechnologien, Flexibilitäten und erneuerbare Energien an das Netz angeschlossen werden. Verteilnetzbetreiber (VNB) spielen dabei eine zentrale Rolle – doch ihre Performance ist für die Geschäftsführer, Eigentümer, Energieverbraucher, Projektentwickler, und die lokale Öffentlichkeit derzeit nicht nachvollziehbar. Zu dieser Herausforderung haben wir ein Hintergrundpapier veröffentlicht.

Warum Transparenz wichtig ist

Ohne Vergleichsmöglichkeiten können ineffiziente Prozesse nicht identifiziert werden. VNB-Transparenz schafft die Grundlage für:

  • Best Practice Sharing: Erfolgreiche VNBs können als Vorbild dienen
  • Politische Steuerung: Regulierungsbehörden erhalten bessere Datengrundlagen
  • Öffentlichen Druck: Netzbetreiber mit schlechter Performance werden sichtbar

Unsere Mission

Mit dieser Plattform wollen wir die Performance der mehr als 800 deutschen Verteilnetzbetreiber vergleichbar machen. Wir bewerten sie in verschiedenen Kategorien:

  1. Elektrifizierung der Haushalte: Wie werden Haushalte unterstützt, Teil des neuen Energiesystems zu werden?
  2. Teilhabe an der Energiewende: Wie werden Möglichkeiten zur Teilhabe der Bevölkerung unterstützt?
  3. Elektrifizierung im Gewerbe: Wie effizient und günstig können Unternehmen Elektrifizierungstechnologien und erneuerbare Energien anschließen?
  4. Netzanschlüsse in der Hochspannung: Wie schnell werden neue große Verbraucher und Erzeuger angeschlossen, inwiefern kommen innovative Konzepte und Prozesse zum Einsatz?

Hinweis der Redaktion: Die vier Kategorien wurden in der Methodik v1.1 umbenannt in Zu Hause, Im Gewerbe, Gemeinsam nutzen und Großprojekte. Der inhaltliche Gehalt ist gleichgeblieben.

18. Oktober 2025

Unsere Methodik v0.1

Von 1000 GW Institut

Mit der Methodik v0.1 haben wir einen ersten Rahmen geschaffen, um die Performance deutscher Verteilnetzbetreiber messbar und vergleichbar zu machen.

Die Kategorien

Wir bewerten VNBs in vier Hauptkategorien:

  1. Elektrifizierung der Haushalte
  2. Teilhabe an der Energiewende
  3. Elektrifizierung im Gewerbe
  4. Netzanschlüsse in der Hochspannung

Scoring-System

Jede Kategorie wird mit 0–100 Punkten bewertet. Die Gesamtnote ergibt sich aus dem gewichteten Durchschnitt aller Kategorien.

Datenquellen

Unsere Bewertungen basieren auf:

  • Öffentlich verfügbaren Daten der Bundesnetzagentur
  • Informationen aus VNB-Webseiten und Preisblättern
  • Community-Feedback von Netzkunden
  • Auswertung von Anschlusszeiten und Prozessen

Nächste Schritte

Die Methodik wird kontinuierlich weiterentwickelt. Feedback ist ausdrücklich erwünscht.

Haben Sie Vorschläge zur Methodik? Kontaktieren Sie uns →


Hinweis der Redaktion: Diese Methodik wurde mit v1.1 (April 2026) deutlich überarbeitet. Statt eines 0–100-Scoring-Systems verwendet die aktuelle Plattform eine neunstufige Skala von −100 bis +100 mit fünf Bewertungs-Buckets. Dieser Artikel bleibt als historischer Snapshot erhalten.