Gemeinsam nutzen

Teilhabe an der Energiewende

Seit 2024 stehen drei gesetzliche Modelle für die gemeinsame Nutzung von Solarstrom bereit: Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung und Mieterstrom im eigenen Gebäude, Energy Sharing auch über Gebäudegrenzen hinweg im Netzgebiet. Entscheidend für die Umsetzung ist der lokale Verteilnetzbetreiber. Wir dokumentieren, wer seinen gesetzlichen Pflichten nachkommt — und wer nicht.

Inhalt folgt mit der nächsten Erweiterung der Plattform.